Verwaltung von Wohnungseigentum

Allgemeine Verwaltung

  1. Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen, sowie Erstellen des Ergebnisprotokolls mit Versand an alle Eigentümerinnen und Eigentümer.
  2. Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen des Verwaltungsbeirates
  3. Auswahl und Abschluss bzw. Kündigung von Versicherungs-, Versorgungs- und Wartungsverträgen in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
  4. Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren
  5. Schlüsselbestellungen
  6. Vertretung der WEG gegenüber Dritten
  7. Information und Herbeiführen von Beschlüssen durch die Wohnungseigentümer über notwendige bauliche Maßnahmen
  8. Überwachung der Hausordnung
  9. Kontakt mit den Eigentümerinnen und Eigentümern in allen Fragen des Wohnungseigentums.

Buchhaltung

  1. Erstellen des jährlichen Gesamt- und Einzelwirtschaftsplans
  2. Führen der Eigentümerkonten, der Einnahmekonten für Erträge, der Ausgabenkonten je nach Kostenart
  3. Buchen aller Bankbelege
  4. Führen der Rücklagekonten und Anlage der Mittel
  5. Abwicklung und Verbuchen von Versicherungsschäden
  6. Erstellen einer detaillierten Jahresabrechnung
  7. Rechnerische Kontrolle aller Rechnungen und termingerechte Zahlung nach technischer Prüfung
  8. Überprüfen aller Ein- und Ausgänge nach fristgerechter Zahlung, ggfs. Einleiten von Mahnverfahren

Technische Betreuung

  1. Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
  2. Fertigen eines jährlichen Bautenzustandsberichtes in Hinblick auf Werterhaltung des Gebäudes
  3. Überprüfung bzw. Veranlassen der Überprüfungen von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige, TÜV usw.
  4. Einweisung und Überwachung des in der Wohnanlage eingesetzten Personals (Hausmeister, Handwerker usw.).
  5. Erstellen einer Dienstanweisung über Turnus und Art der durchzuführenden Arbeiten des Hausmeisters in der Wohnanlage
  6. Auftragserteilung für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf Grundlage von Verträgen und Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  7. Überprüfen der Auftragsabwicklungen hinsichtlich terminlicher und technischer Vorgaben und Freigabe von Rechnungen nach technisch-sachlicher Prüfung
  8. Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen

Das Bestreben von DREBA – Hausverwaltung ist gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern, sowie insbesondere deren Vertreter (Verwaltungsbeirat) größtmögliche Transparenz zu zeigen: So erhält der Eigentümervertreter – wenn gewünscht – von jedem Auftrag Kopie. Aufträge werden grundsätzlich schriftlich, nicht mündlich oder telefonisch erteilt.

Die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat als Vertreter der Eigentümergemeinschaft ist besonders wichtig. DREBA – Hausverwaltung ist bestrebt, schnell und umfassend über alle wichtigen Angelegenheiten in der Wohnanlage zu informieren und diese gemeinsam zu besprechen.