Verwaltung von Wohnungseigentum
Allgemeine Verwaltung
- Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen, sowie Erstellen des Ergebnisprotokolls mit Versand an alle Eigentümerinnen und Eigentümer.
- Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen des Verwaltungsbeirates
- Auswahl und Abschluss bzw. Kündigung von Versicherungs-, Versorgungs- und Wartungsverträgen in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren
- Schlüsselbestellungen
- Vertretung der WEG gegenüber Dritten
- Information und Herbeiführen von Beschlüssen durch die Wohnungseigentümer über notwendige bauliche Maßnahmen
- Überwachung der Hausordnung
- Kontakt mit den Eigentümerinnen und Eigentümern in allen Fragen des Wohnungseigentums.
Buchhaltung
- Erstellen des jährlichen Gesamt- und Einzelwirtschaftsplans
- Führen der Eigentümerkonten, der Einnahmekonten für Erträge, der Ausgabenkonten je nach Kostenart
- Buchen aller Bankbelege
- Führen der Rücklagekonten und Anlage der Mittel
- Abwicklung und Verbuchen von Versicherungsschäden
- Erstellen einer detaillierten Jahresabrechnung
- Rechnerische Kontrolle aller Rechnungen und termingerechte Zahlung nach technischer Prüfung
- Überprüfen aller Ein- und Ausgänge nach fristgerechter Zahlung, ggfs. Einleiten von Mahnverfahren
Technische Betreuung
- Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
- Fertigen eines jährlichen Bautenzustandsberichtes in Hinblick auf Werterhaltung des Gebäudes
- Überprüfung bzw. Veranlassen der Überprüfungen von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige, TÜV usw.
- Einweisung und Überwachung des in der Wohnanlage eingesetzten Personals (Hausmeister, Handwerker usw.).
- Erstellen einer Dienstanweisung über Turnus und Art der durchzuführenden Arbeiten des Hausmeisters in der Wohnanlage
- Auftragserteilung für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf Grundlage von Verträgen und Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
- Überprüfen der Auftragsabwicklungen hinsichtlich terminlicher und technischer Vorgaben und Freigabe von Rechnungen nach technisch-sachlicher Prüfung
- Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
Das Bestreben von DREBA – Hausverwaltung ist gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern, sowie insbesondere deren Vertreter (Verwaltungsbeirat) größtmögliche Transparenz zu zeigen: So erhält der Eigentümervertreter – wenn gewünscht – von jedem Auftrag Kopie. Aufträge werden grundsätzlich schriftlich, nicht mündlich oder telefonisch erteilt.
Die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat als Vertreter der Eigentümergemeinschaft ist besonders wichtig. DREBA – Hausverwaltung ist bestrebt, schnell und umfassend über alle wichtigen Angelegenheiten in der Wohnanlage zu informieren und diese gemeinsam zu besprechen.