Verwaltung von Miethäusern und Gewerbeimmobilien – Mietenverwaltung

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Allgemeine Verwaltung

  1. Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer
  2. Regelmäßiger Kontakt zum Hauseigentümer hinsichtlich technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Belange des Objektes
  3. Auswahl und Abschluss bzw. Kündigung von Versicherungs-, Versorgungs- und Wartungsverträgen in Absprache mit dem Hauseigentümer
  4. Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren (Mahnbescheide usw.).
  5. Regelmäßige Information des Hauseigentümers über Mietsituation (aktives Mietmanagement, Reporting).
  6. Vertretung des Eigentümers gegenüber Dritten
  7. Information und Herbeiführen von Entscheidungen des Hauseigentümers über notwendige bauliche Maßnahmen>
  8. Überwachung der Hausordnung
  9. Kontakt mit Mieterinnen und Mietern in allen Fragen rund um die Wohnung.

Buchhaltung

  1. Erstellen des jährlichen Gesamt- und Einzelwirtschaftsplans
  2. Führen der Mieterkonten, der Einnahmekonten für Erträge, der Ausgabenkonten je nach Kostenart
  3. Mietinkasso
  4. Führen der Kautionskonten
  5. Buchen aller Bankbelege
  6. Abwicklung und Verbuchen von Versicherungsschäden
  7. Erstellen einer detaillierten Jahresabrechnung (Betriebskostenabrechnung)
  8. Betreuung der Mieter
  9. Rechnerische Kontrolle aller Rechnungen und termingerechte Zahlung nach technischer Prüfung
  10. Überprüfen aller Ein- und Ausgänge nach fristgerechter Zahlung, ggfs. Einleiten von Mahnverfahren

Technische Betreuung

  1. Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
  2. Fertigen eines jährlichen Bautenzustandsberichtes in Hinblick auf Werterhaltung/Wertsteigerung des Gebäudes
  3. Überprüfung bzw. Veranlassen der Überprüfungen von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige, TÜV usw.
  4. Einweisung und Überwachung des in der Wohnanlage eingesetzten Personals (Hausmeister, Handwerker usw.).
  5. Erstellen einer Dienstanweisung über Turnus und Art der durchzuführenden Arbeiten des Hausmeisters in der Wohnanlage
  6. Auftragserteilung für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in Abstimmung mit dem Hauseigentümer
  7. Überprüfen der Auftragsabwicklungen hinsichtlich terminlicher und technischer Vorgaben und Freigabe von Rechnungen nach technisch-sachlicher Prüfung
  8. Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen