Verwaltung von Miethäusern und Gewerbeimmobilien – MietenverwaltungDreba2015-02-01T08:47:24+00:00
Verwaltung von Miethäusern und Gewerbeimmobilien – Mietenverwaltung
Allgemeine Verwaltung
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer
- Regelmäßiger Kontakt zum Hauseigentümer hinsichtlich technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Belange des Objektes
- Auswahl und Abschluss bzw. Kündigung von Versicherungs-, Versorgungs- und Wartungsverträgen in Absprache mit dem Hauseigentümer
- Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren (Mahnbescheide usw.).
- Regelmäßige Information des Hauseigentümers über Mietsituation (aktives Mietmanagement, Reporting).
- Vertretung des Eigentümers gegenüber Dritten
- Information und Herbeiführen von Entscheidungen des Hauseigentümers über notwendige bauliche Maßnahmen>
- Überwachung der Hausordnung
- Kontakt mit Mieterinnen und Mietern in allen Fragen rund um die Wohnung.
Buchhaltung
- Erstellen des jährlichen Gesamt- und Einzelwirtschaftsplans
- Führen der Mieterkonten, der Einnahmekonten für Erträge, der Ausgabenkonten je nach Kostenart
- Mietinkasso
- Führen der Kautionskonten
- Buchen aller Bankbelege
- Abwicklung und Verbuchen von Versicherungsschäden
- Erstellen einer detaillierten Jahresabrechnung (Betriebskostenabrechnung)
- Betreuung der Mieter
- Rechnerische Kontrolle aller Rechnungen und termingerechte Zahlung nach technischer Prüfung
- Überprüfen aller Ein- und Ausgänge nach fristgerechter Zahlung, ggfs. Einleiten von Mahnverfahren
Technische Betreuung
- Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
- Fertigen eines jährlichen Bautenzustandsberichtes in Hinblick auf Werterhaltung/Wertsteigerung des Gebäudes
- Überprüfung bzw. Veranlassen der Überprüfungen von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige, TÜV usw.
- Einweisung und Überwachung des in der Wohnanlage eingesetzten Personals (Hausmeister, Handwerker usw.).
- Erstellen einer Dienstanweisung über Turnus und Art der durchzuführenden Arbeiten des Hausmeisters in der Wohnanlage
- Auftragserteilung für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in Abstimmung mit dem Hauseigentümer
- Überprüfen der Auftragsabwicklungen hinsichtlich terminlicher und technischer Vorgaben und Freigabe von Rechnungen nach technisch-sachlicher Prüfung
- Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen